Während der Corona-Pandemie mussten viele Angestellte zum Arbeiten aus dem Büro in die heimischen vier Wände ziehen. Home-Office war in aller Munde und wurde in vielen Unternehmen überstürzt umgesetzt. Doch die wenigstens sind tatsächlich im Home-Office.
Home-Office ist gesetzlich definiert
Im Gegensatz zum mobilen Arbeiten ist Home-Office (dt.: Telearbeit) gesetzlich im § 2 Abs. 7 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) definiert:
(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.
Das bedeutet, dass bei Telearbeit oder Home-Office der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung so behandelt wird, als würde er zu den Räumen des Unternehmens gehören. Damit ergeben sich für den Arbeitgeber die gleichen Pflichten, wie für die Arbeitnehmer, die im Büro sitzen.
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Dies hat vor allem für den Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen. So ist dieser verpflichtet, seinen Arbeitnehmern im Home-Office den Arbeitsplatz einzurichten, oder zumindest abzunehmen. Zudem sollte der Arbeitsplatz im Privatbereich genauso unter gesundheitsfördernden Gesichtspunkten eingerichtet sein wie im Büro auch. Das heißt: Das eigene Sofa mit dem Laptop auf den Knien oder auf dem niedrigen Couch-Tisch sind wenig gesundheitsfördernd und schon gar nicht fest eingerichtet.
Auch den Arbeitnehmer treffen bei der Telearbeit Pflichten. So hat dieser sich an die festen Arbeits- und Pausenzeiten zu halten. Außerdem muss er seine Arbeit an dem vom Arbeitgeber festgelegten Platz verrichten – bei Sonnenschein mit dem Laptop auf dem Balkon zu arbeiten, ist also nicht möglich.
Mobiles Arbeiten ist deutlich mehr
Im Gegensatz zum Home-Office gibt es für das „mobile Office“ keine gesetzliche Definition. Jedoch hat sich das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales im “Weißbuch – Arbeiten 4.0” 2017 auf eine Definition für „mobiles Arbeiten“ festgelegt:
Mobiles Arbeiten bezeichnet das Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte. Es umfasst die Arbeit von Zuhause aus (Telearbeit, alternierende Telearbeit), die Arbeit beim Kunden (z. B. Service oder Vertrieb), die Arbeit von unterwegs (z. B. Flugzeug, Hotelzimmer) und die Arbeit im Rahmen von Dienstreisen (z. B. Messe, Kongress).
Damit umfasst mobiles Arbeiten das Home-Office und geht sogar noch einen Schritt weiter, indem es dem Arbeitgeber nicht an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz festhält, sondern eine gewisse Flexibilität bietet.
Fast wirkt es, als wäre dem Arbeitgeber eigentlich egal, wo, wie und wann der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt, Hauptsache, sie werden erledigt. Dem ist nicht ganz so, denn auch mobiles Arbeiten bringt Regeln und Verpflichtungen mit sich – und eine deutlich höhere Selbstdisziplin des Arbeitnehmers, der trotz hoher Flexibilität die von ihm erwartete Leistung bringt. So sollten bestimmte Rahmenbedingungen festlegen werden, wie etwa ein Zeitfenster, in dem die Erreichbarkeit garantiert sein muss oder aber eine zuverlässige Internetverbindung.
Für den Arbeitgeber weist das Modell mobiles Arbeiten dennoch einige Vorteile gegenüber dem klassischen Home-Office auf. Statt den Arbeitsplatz vorschriftsgemäß einrichten zu müssen, muss der Arbeitgeber lediglich auf eventuelle Risiken wie das lange Arbeiten auf unergonomischen Möbeln hinweisen. Der Arbeitnehmer ist außerdem auf der anderen Seite dazu verpflichtet, das Arbeiten unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen zu unterlassen.
Dennoch hat mobiles Arbeiten auch für Arbeitnehmer durchaus Vorteile. Vor allem die größere Flexibilität sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen für das Modell.
Datenschutz: beim mobilen Arbeiten unumgänglich
Egal für welches Modell sich Unternehmen und ihre Mitarbeiter entscheiden, Datenschutz und Datensicherheit dürfen sowohl beim Home-Office als auch beim mobilen Arbeiten nicht zu kurz kommen. Gerade im Bereich der sensiblen Daten, ist ein effektives Sicherheitskonzept nötig.
Unternehmen sollten sich also darüber Gedanken machen, wie Zugriffe auf Firmendaten von Zuhause umgesetzt und sensible Daten für unbefugten Zugriffen geschützt werden. Arbeitnehmer sind gleichzeitig dazu verpflichtet, in ihrer privaten Umgebung noch viel stärker darauf zu achten, dass kein Unbefugter auf Unternehmensdaten zugreifen kann.
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