Ab dem 1. August 2022 treten Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Hier besteht Handlungsbedarf für Arbeitgeber, um die neuen Anforderungen dieser Änderungen in der Praxis zu erfüllen. Eine weitere Neuerung: Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten ist da. Seit 2019 wird immer wieder über ein Arbeitszeiterfassungsgesetz gesprochen. Dies bedeutet für alle Unternehmen, dass sie die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten elektronisch aufzeichnen müssen. Bei der Umsetzung der Anforderungen kann ein IT-Dienstleister helfen.
Was ändert sich für Unternehmer bei dieser Neuausrichtung?
Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 entschieden hat, dass Unternehmen in der EU zukünftig Systeme schaffen müssen, mit denen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit erfassen können und die Umsetzung dem nationalen Gesetzgeber überlassen wird, hat der deutsche Gesetzgeber bislang keine Maßnahmen ergriffen, um dieses Urteil in nationales Recht umzusetzen. Bislang ist im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nur die Pflicht festgelegt, Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit zu dokumentieren. Weitere Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit können sich aus einzelnen Rechtsvorschriften wie dem Mindestlohngesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurden, ergeben.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun jedoch eine Norm aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) herangezogen, die besagt, dass Arbeitgeber eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen müssen, um Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Das BAG leitet daraus ab, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen können. Dabei basiert das Urteil des BAG auf dem EuGH-Urteil aus 2019, was bedeutet, dass die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten verpflichtend ist.
Mit welchen Problemen müssen Unternehmen dadurch rechnen?
Unternehmen, die die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen müssen, können mit einer Reihe von Problemen konfrontiert werden. Zunächst einmal kann die Einführung eines solchen Systems für Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn es sich um große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern handelt. Auch die Auswahl des geeigneten Systems und die Umsetzung der neuen Vorschriften können für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Zusätzlich können die Mitarbeiter von solchen Systemen negativ betroffen sein, insbesondere wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Privatsphäre verletzt wird oder dass die Einführung des Systems als Kontrolle ihres Arbeitsverhaltens empfunden wird. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeiter demotiviert werden und sich unter Druck gesetzt fühlen.
Unternehmen sollten daher sorgfältig überlegen, wie sie die neuen Vorschriften in Bezug auf die Erfassung von Arbeitszeiten umsetzen, um sicherzustellen, dass die Interessen von Unternehmen und Mitarbeitern gleichermaßen berücksichtigt werden.

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Wie IT-Dienstleister Sie unterstützen
IT-Dienstleister können Unternehmen bei der Erfassung von Arbeitszeiten auf verschiedene Weise unterstützen. Zunächst einmal können sie Unternehmen bei der Auswahl des geeigneten Systems und der Implementierung des Systems fördern. Dies kann dazu beitragen, dass das System reibungslos funktioniert und die neuen Vorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus können IT-Dienstleister Unternehmen bei der Schulung von Mitarbeitern unterstützen, damit diese das System nutzen können. Dies kann dazu beitragen, dass Mitarbeiter die Vorteile des Systems erkennen und die Einführung des Systems besser akzeptieren. Außerdem können IT-Dienstleister Unternehmen bei der Überwachung und Analyse der Arbeitszeitdaten begleiten.
Mobile Lösung durch IT-Dienstleister
Unabhängig von der Branche sollte das System zur Arbeitszeiterfassung schnell und einfach von überall aus benutzt werden können. Ob im Homeoffice oder direkt beim Kunden vor Ort. Hier können IT-Dienstleister mittels einer mobilen Lösung helfen. Sei es durch die Einrichtung und Anpassung eines bereits existierenden Systems oder durch Appentwicklung genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. In einer umfassenden Beratung finden IT-Dienstleister mit Ihnen heraus, wie die passende mobile Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter aussieht. Der große Vorteil daran: Es wird vermieden, dass das Eintragen der Zeiten ins System vergessen wird oder zu einem späteren Zeitpunkt fehlerhaft erfolgt.
Fazit
Durch die Nutzung von Datenanalyse-Tools können Unternehmen beispielsweise herausfinden, ob bestimmte Bereiche des Unternehmens Probleme bei der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften haben und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insgesamt kann die Unterstützung von IT-Dienstleistern dazu beitragen, dass Unternehmen die neuen Vorschriften zur Erfassung von Arbeitszeiten einhalten und gleichzeitig die Interessen von Unternehmen und Mitarbeiter berücksichtigen.
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Bilder: freepik